Der Mitgliedsbeitrag bei der DPSG Waldbröl
.. setzt sich zusammen aus dem Bundesbeitrag der DPSG, derzeit 39,50 € und dem
variablen Beitrag unseres Stammes in Höhe von 6 €.
Hinzu kommen noch 1 € pro Monat für die Gruppenkasse.
Das entspricht aktuell 57,50 € für ein Jahr Pfadfinderaktion in Waldbröl.
Anmeldung und Schnupperangebot
Der Anmeldebogen wird von unseren Leitern beim ersten Besuch unserer Gruppenstunden ausgehändigt und ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig ausgefüllt und
unterschrieben abzugeben. Nur so ist ein Versicherungsschutz gewährleistet. Ab diesem Tag fängt eine kostenlose Schnuppermitgliedschaft über 2 Monate in der DPSG an. Die
Schuppermitgliedschaft kann in der DPSG nur ein einziges mal gewährt werden. Anschließend geht die Schuppermitgliedschaft in eine vollständige Mitgliedschaft
in die DPSG Stamm Waldbröl über.
Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung
Der Mitgliedsbeitrag mit Familienermäßigung beträgt ab dem 1. Januar 2014 29,90 € pro Jahr und pro Mitglied. Für die Berechnung der Familienermäßigung
hat die Bundesversammlung zwei Kriterien festgelegt:
1. Die Mitglieder müssen in einem Haushalt leben (nicht nur im gleichen Haus);
2. Sie müssen zu einer Familie gehören (Wohngemeinschaften gehören nicht dazu).
Die Familienermäßigung wird allen Mitgliedern einer Familie gewährt.
Mitgliedsbeitrag mit Sozialermäßigung
Der Beitrag mit Sozialermäßigung beträgt auch ab dem 1. Januar 2014 17,30 € pro Jahr und Mitglied. Zur Gewährung der Sozialermäßigung muss ein
formloser Antrag auf Beitragsermäßigung aus sozialen Gründen vom zuständigen Vorstand über die Diözesanleitung an das Bundesamt (Mitgliederservice) gestellt werden.
Der Antrag muss den Namen des Mitgliedes und eine kurze Begründung enthalten.
Stiftungseuro
Die Bundesversammlung empfiehlt allen Mitgliedern, sich für den Stiftungseuro zu entscheiden. In dem Anmeldebogen ist dafür ein Kreuz bei der Zustimmung zu setzen.
Der Jahresbeitrag wird nicht automatisch um einen Euro erhöht sondern bleibt gleich.
Es wird lediglich ein Euro an die Stiftung abgeführt.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung ist ausschließlich schriftlich an den Stammessvorstand zu richten. Da die Mitgliedschaft vor Ort erworben wird, kann auch nur die Gruppierungsleitung vor Ort eine Kündigung bestätigen. Im Bundesamt eingehende Kündigungen werden unbearbeitet an die jeweilige Gruppierung weitergeleitet!